Sie können die Projektwerkstatt Umwelt und Endwicklung finanziell
unterstützen. Jede Spende ist willkommen, denn sie gibt uns mehr Möglichkeiten
Sie besser informieren zu können. Ihre Hilfe können Sie uns
auf unterschiedliche Weise zukommen lassen. Wir garantieren Ihnen, dass mit
jeder Spende sorgsam umgegangen und jeder Betrag sinnvoll verwendet wird:
per Überweisung oder Einzahlung spenden
Einzelspende online per Bankeinzug
Sie können die Projektwerkstatt Umwelt und Entwicklung an dieser Stelle online
einen einmaligen Bankeinzug erteilen. Ihre Daten werden demnächst auch verschlüsselt
und elektronisch über eine SSL Secure-Server-Verbindung weiter geleitet.
Regelmäßig fördern per Dauer-Einzugsermächtigung
Regelmäßige Spenden sind für die Projektwerkstatt Umwelt und Entwicklung e.V.
eine besonders gute Hilfe, weil Sie die Budget- und Aktivitätenplanung sehr
erleichtern. Wenn Sie die Projektwerkstatt regelmäßig unterstützen wollen, können
Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten oder eine Dauer-Einzugsermächtigung
erteilen. Die Dauer-Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen können.
Ihre Bank ist nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen, wenn das Konto nicht
gedeckt ist. Einen Vordruck für Ihre Dauer-Einzugsermächtigung können Sie hier
direkt am PC ausfüllen und mit Hilfe des Browsers ausdrucken.
Spenden an die Projektwerkstatt Umwelt und Entwicklung sind
steuerabzugsfähig. Auf Wunsch erhalten Sie von der Projektwerkstatt Umwelt und
Entwicklung eine Spendenquittung. Bitte tragen Sie dann auf Ihrem Überweisungsträger
unter "Verwendungszweck" auch Ihre vollständige Adresse ein.
Nur dann ist es der Projektwerkstatt Umwelt und Entwicklung möglich, Ihnen eine
Spendenquittung zusenden. Wenn Sie einmal keine Spendenquittung von der Projektwerkstatt
Umwelt und Endwicklung erhalten, schicken Sie uns eine Nachricht, z.B. eine
E-Mail, mit Ihrer kompletten
Adresse.
Seit dem 1. Januar 2002 akzeptieren Finanzämter im
vereinfachten Spendennachweisverfahren
bei Zuwendungen, die den Betrag von 100,- Euro nicht übersteigen, den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts
in Verbindung mit dem Nachweis über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer. Die Freistellungserklärung ist in der Regel auf
dem vom Empfänger hergestellten Überweisungsbeleg aufgedruckt.